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L
Sonstige
ab 16 Jahren
Führerscheinklasse L – Agrarfahrzeuge
Die Klasse L berechtigt zum Fahren von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h. Ideal für Auszubildende in der Landwirtschaft.
Voraussetzungen
- → Mindestalter 16 Jahre
- → Sehtestbescheinigung
Was wird benötigt?
- → Lichtbildausweis
- → Theorieprüfung
- → Praktische Fahrprüfung
Was darf man damit fahren?
- → Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger bis 40 km/h
- → Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h