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L
Sonstige ab 16 Jahren

Führerscheinklasse L – Agrarfahrzeuge

Die Klasse L berechtigt zum Fahren von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h. Ideal für Auszubildende in der Landwirtschaft.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sehtestbescheinigung

Was wird benötigt?

  • Lichtbildausweis
  • Theorieprüfung
  • Praktische Fahrprüfung

Was darf man damit fahren?

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger bis 40 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h