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B78
PKW ab 17 / 18 Jahren

Führerscheinklasse B78 – PKW (nur Automatik)

Die Schlüsselzahl 78 wird eingetragen, wenn die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt wird und nicht die B197-Regelung gewählt wurde. Es dürfen dann ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Autos ist diese Beschränkung in der Praxis deutlich weniger einschränkend als früher.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 mit BF17)
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs

Was wird benötigt?

  • Lichtbildausweis
  • Biometrisches Passfoto
  • Theorieprüfung
  • Praktische Fahrprüfung auf Automatik-Fahrzeug

Was darf man damit fahren?

  • Ausschließlich PKW mit Automatikgetriebe
  • Bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
  • Anhänger bis 750 kg
  • Alle E-Autos (sind technisch immer Automatik)