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B78
PKW
ab 17 / 18 Jahren
Führerscheinklasse B78 – PKW (nur Automatik)
Die Schlüsselzahl 78 wird eingetragen, wenn die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt wird und nicht die B197-Regelung gewählt wurde. Es dürfen dann ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Autos ist diese Beschränkung in der Praxis deutlich weniger einschränkend als früher.
Voraussetzungen
- → Mindestalter 18 Jahre (bzw. 17 mit BF17)
- → Sehtestbescheinigung
- → Erste-Hilfe-Kurs
Was wird benötigt?
- → Lichtbildausweis
- → Biometrisches Passfoto
- → Theorieprüfung
- → Praktische Fahrprüfung auf Automatik-Fahrzeug
Was darf man damit fahren?
- → Ausschließlich PKW mit Automatikgetriebe
- → Bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
- → Anhänger bis 750 kg
- → Alle E-Autos (sind technisch immer Automatik)