🌞 Ferienfahrschule Sommer 2026 — komplette Theorie in nur 2 Wochen! — Block 1: 29.06.–10.07. | Block 2: 27.07.–07.08. | Mo–Fr 9–12 Uhr | Jetzt informieren →
Zurück zur Übersicht
B196
PKW ab 25 Jahren

Führerscheinklasse B196 – PKW + Leichtkraftrad

Die Schlüsselzahl 196 erlaubt es dir, mit deinem bestehenden B-Führerschein auch Leichtkrafträder (125 ccm, bis 11 kW) zu fahren – ohne komplette A1-Prüfung. Ideal für Berufspendler oder alle, die auf einen 125er Roller oder Motorrad umsteigen möchten. Hinweis: Gilt nur in Deutschland, nicht im Ausland.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Sehtestbescheinigung

Was wird benötigt?

  • Nachweis Klasse B (seit ≥ 5 Jahren)
  • 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten
  • Keine Theorie- oder Praxisprüfung
  • Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle

Was darf man damit fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm Hubraum
  • Motorleistung bis 11 kW (ca. 15 PS)
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
  • Nur innerhalb Deutschlands gültig