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B196
PKW
ab 25 Jahren
Führerscheinklasse B196 – PKW + Leichtkraftrad
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt es dir, mit deinem bestehenden B-Führerschein auch Leichtkrafträder (125 ccm, bis 11 kW) zu fahren – ohne komplette A1-Prüfung. Ideal für Berufspendler oder alle, die auf einen 125er Roller oder Motorrad umsteigen möchten. Hinweis: Gilt nur in Deutschland, nicht im Ausland.
Voraussetzungen
- → Mindestalter 25 Jahre
- → Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- → Sehtestbescheinigung
Was wird benötigt?
- → Nachweis Klasse B (seit ≥ 5 Jahren)
- → 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten
- → 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten
- → Keine Theorie- oder Praxisprüfung
- → Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle
Was darf man damit fahren?
- → Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm Hubraum
- → Motorleistung bis 11 kW (ca. 15 PS)
- → Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
- → Nur innerhalb Deutschlands gültig